NEUE FÖRDERAKTION – DIE SANIERUNGSOFFENSIVE 2026

NEUE FÖRDERAKTION – DIE SANIERUNGSOFFENSIVE 2026

Anfang Oktober hat die Regierung bekanntgegeben, dass es eine neue Förderschiene geben wird: Unter dem Titel Sanierungsoffensive 2026 mit den zentralen Förderungsschwerpunkten Kesseltausch und Sanierungsbonus werden Investitionen in klimafreundliche Heizsysteme und thermisch-energetische Sanierungen gefördert.

Österreichweit, sowohl bei Ein- und Zweifamilienhäusern und Reihenhäusern als auch im mehrgeschoßigen Wohnbau und in Reihenhausanlagen, soll so eine attraktive Möglichkeit geboten werden, Heizsysteme klimafreundlich zu modernisieren sowie Gebäude thermisch-energetisch zu verbessern.

Die Sanierungsoffensive 2026 soll somit Anreize für nachhaltige Investitionen setzen, einen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz leisten und  die Lebensqualität in Wohnräumen steigern!

Für die thermisch-energetische Sanierung („Sanierungsbonus“) und den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen („Kesseltausch“) stellt der Bund ab 2026 bis 2030 jährlich maximal 360 Millionen Euro bereit, insgesamt somit 1,8 Milliarden Euro laut Umweltförderungsgesetz (UFG) für die gesamte Periode.

 

Start der Sanierungsoffensive 2026

 

Der offizielle Start der Förderaktion erfolgt im November 2025.

Alle relevanten Informationen sowie die Möglichkeit zur Registrierung und Antragstellung werden ab diesem Zeitpunkt auf der Website www.sanierungsoffensive.gv.at veröffentlicht.

 

Zu den jeweiligen Förderungen sind bereits ab jetzt diverse Infoblätter abrufbar:

Kesseltausch

 

Lieferungen und Leistungen für den Kesseltausch werden ab 03.10.2025 gefördert. Lieferungen und Leistungen vor diesem Stichtag und wo beihilfenrechtlich nicht anders möglich, können leider nicht gefördert werden.  Anträge und Registrierungen können solange eingebracht werden, solange Budgetmittel dafür frei sind, längstens bis zum 31.12.2026. Es gilt somit das „First come – first serve“-Prinzip!

 

Förderhöhen

 

Wie bei der Pressekonferenz von Umweltminister Totschnig verkündet wurde, sind die Förderhöhen auf maximal 30 % begrenzt. Für ein Einfamilienhaus wird demnach der Umstieg

  • auf Fernwärme mit maximal 6.500 €,
  • auf Wärmepumpe mit maximal 7.500 € und
  • auf Biomasse mit maximal 8.500 €

gefördert.

Wenn es noch Landesförderungen gibt, die dazu kombiniert werden können, könnten so bis zur Hälfte der Investitionskosten gefördert werden.

 

 

Förderbedingung – Energieberatung

 

ACHTUNG:  bereits bei der Registrierung zur Förderung ist das Protokoll über eine durchgeführte Energieberatung vorzulegen!

Es empfiehlt sich daher, bereits jetzt eine solche Energieberatung in Angriff zu nehmen: diverse Energieberatungsstellen in den einzelnen Bundesländern unterstützen Sie dabei. In Wien ist dies zum Beispiel die HAUSKUNFT, die auch private Eigentümer kostenfrei und unverbindlich berät, in Niederösterreich die Energie- und Umweltagentur des Landes NÖ (eNu).

 

Stand: 06.10.2025

 

 

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